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Spurverbreiterungen

TÜV-Teilegutachten nach §19(3) StVZO

Ein TÜV-Teilegutachten / Abnahme nach Paragraph 19,3 StVZO:
Ein TÜV-/Dekra-Teilegutachten, bei dem eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere entfällt. Die im Gutachten angegebenen Rad- / Reifenkombinationen und die Einpresstiefen (ET) müssen eingehalten werden.
Abnahme beim TÜV, Dekra oder freien Sachverständigen ist allerdings erforderlich. Karosseriearbeiten können je nach Felgen- bzw. Reifengröße notwendig sein.

Entspricht die verwendete Rad-/Reifenkombination nicht denen des Teile-Gutachtens, ist die Abnahme nach Paragraph 21 StVZO erforderlich.

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