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Lexikon
Spurverbreiterungen
Abnahme nach Paragraph 21 StVZO
Sie erhalten zusammen mit den Distanzscheiben ein Festigkeitsgutachten über die Dauerfestigkeit der Scheiben. Die Einzelabnahme beim TÜV ist notwendig.
Eine Eintragung erfolgt im Kfz-Brief und Kfz-Schein. Je nach Felgen- / Reifengröße können Karosseriearbeiten erforderlich sein.
Gehen die Spurweitenänderungen über +2% hinaus muß ist gesondert ein Fahrwerksfestigkeits-Gutachten nötig.
siehe auch: TÜV-Teilegutachten nach §19(3) StVZO